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Wappen der Gemeinde Immert
Immert

Ortsbürgermeister

Marco Wagner
Glockenstraße 5
54426 Immert

Telefon: 06504 / 4230542

Erster Beigeordneter

Klaus Heib
Zur Träf 4
54426 Immert

Beigeordneter

Timo Voll
Lerchenweg 14
54426 Immert

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Bauleitplanung
in der Ortsgemeinde Immert

Gem. § 1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

 

Mit Hilfe des nachfolgenden Links können Sie die Bebauungspläne und die städtebaulichen Satzungen direkt über das Geoportal RLP abrufen.

 

Für weitere Fragen zu den Bebauungsplänen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Fachbereichs 2 „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen” bei der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wenden.