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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.  


Beschreibung

Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.



Zuständigkeit

Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.



Fristen

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.



Kosten

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
  • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
    •  außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig



erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass.




Rechtsgrundlage

§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

§ 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)




verwandte Vorgänge


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt