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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Kanalstörung melden

Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden.  


Beschreibung

Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich beziehungsweise unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
  • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
  • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
  • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung.



Rechtsgrundlage

Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.




verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt