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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Kanalstörung melden
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden.
Beschreibung
Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich beziehungsweise unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
verwandte Vorgänge
- Abfallentsorgung der gelben Liste Verbringung in Deutschland und Europa zustimmen
- Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang - Genehmigung
- Entsorgungsnachweis bestätigen
- Register für die Entsorgung von Abfällen
- Zensus 2022
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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