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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen  


Beschreibung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die aus humanitären Gründen erteilt wurde, z.B. nach § 23 oder § 25 Aufenthaltsgesetz .

Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:

  • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses,
  • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte.

Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.



Fristen

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 - 25b Aufenthaltsgesetz
    Die Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden soll, muss nach den Paragraphen 22, 23, 23a, 24, 25, 25a oder 25b Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.
  • Humanitärer Grund liegt weiter vor
    Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn der humanitäre Grund entfallen ist, zum Beispiel weil die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen wurde oder kein Ausreisehindernis mehr besteht.

Bearbeitungsdauer

Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.



Kosten

Die Gebühren für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung:

  • Erwachsene: 30 bis 80 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Minderjährige: 15 bis 40 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis



erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
  • 1 biometrisches Passfoto



Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

§ 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt