Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog.  


Beschreibung

Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn



Fristen

  • Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu
  • Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.



Kosten

Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:

§§ 1 und 2 Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) i.V.m. Abschnitt VI Nummer 14 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 2 Abs. 1 LuftKostV).




erforderliche Unterlagen

Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.




Rechtsgrundlage

§ 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

§ 15 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

Rechtsbehelf

Widerspruch.




Weitere Informationen

Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.

Landesbetrieb Mobilität Luftrechtliche Genehmigungen

Was sollte ich noch wissen?

Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Tel.: +49 6543 8780-1640
Fax: +49 261 29141-2217
E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de
Web: www.lbm.rlp.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt