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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung

Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.  


Beschreibung

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

Kurztext

Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, ist eine Genehmigung erforderlich.
Anfragen und Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind an das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, zu richten.


Zuständigkeit

 Anfragen und Anträge auf Erteilung einer Genehmigung richten Sie bitte an das

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten



Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.



Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig.

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. Die Rahmensätze betragen:
 
Ein- und Durchfuhr

- lebender Tiere:                                             Rahmensatz 17 € bis 373 €, 

- von geschlachteten und erlegten Tieren,
  von Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen
  von Tieren, von tierischem Dünger
  sowie von Raufutter und Stroh:                  Rahmensatz 13 € bis 329 €.


soweit jeweils nicht andere Mindest- oder Höchstgebühren bestimmt sind. 

 Ausfuhr:                                                          Rahmensatz 15,50 € bis 400 €



erforderliche Unterlagen

 Bitte erfragen Sie beim vorgenannten Ministerium die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.




Rechtsgrundlage

§§ 1, 9 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)

§ 53 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.




Weitere Informationen

 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung ohne bestimmte Formvorgaben können Sie an das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, richten.

Was sollte ich noch wissen?

Es wird empfohlen, auch in Zweifelsfällen zunächst beim oben genannten Ministerium anzufragen.

Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Susanne Bastgen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Gundula Stamer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103
 


Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
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