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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Einfaches Führungszeugnis
Sie benötigen ein einfaches Führungszeugnis? Dann müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde.
Fristen
Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.
Das einfache Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage
§ 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
§ 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die automatisch anerkannt wird
- Approbation erteilen für Ärztin oder Arzt aus Drittstaaten
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)
- Kindesherausgabe einstweilige Anordnung beantragen
- Rechtsberatung - Registrierung
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