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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt.
Fristen
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Rechtsgrundlage
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 1617a Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1617 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 1618 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1617b Bürgerliches Gesetzbuch /BGB)
Weitere Informationen
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
verwandte Vorgänge
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Verlust oder Diebstahl
- Kindergeld allgemeine Informationen
- Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden
- Verfassungsschutz: personenbezogene Daten - Auskünfte
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