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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.  


Beschreibung

Kurztext



Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt.



Fristen

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Voraussetzungen

  • Sie sind allein sorgeberechtigt,
  • Zustimmung des anderen Elternteils,
  • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.


erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
  • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.




Rechtsgrundlage

§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)

§ 1617a Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1617 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1618 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1617b Bürgerliches Gesetzbuch /BGB)




Weitere Informationen

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.




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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt