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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Hilfen für Familien in Not aus der Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz"

Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen.  


Beschreibung

In solchen Fällen kann die Landesstiftung „Familie in Not“ weiterhelfen. Mit ihren Mitteln kann sie besonders Alleinerziehenden, jungen Familien und kinderreichen Familien in Notlagen schnell und unbürokratisch eine finanzielle Hilfe ermöglichen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen sowie das örtlich zuständige Jugend- oder Sozialamt beziehungsweise eine Schuldnerberatungsstelle. Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung sind Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen sowie das örtlich zuständige Jugend- oder Sozialamt beziehungsweise eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe zuständig.



Fristen

Der Bedarf wird individuell von der Beratungsstelle vor Ort ermittelt. Einzelfallgerecht wird dann in einem unabhängigen Vergabeausschuss möglichst großzügig und bedarfsgerecht der Hilfebetrag festgesetzt.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder dass diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, dass eine Unterstützung durch die Landesstiftung erst in Betracht kommt, wenn alle anderen vorrangigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist somit immer eine Einzelfallprüfung notwendig, die unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Gesamtsituation Rechnung tragen soll.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anträge an die Landesstiftung Rheinland-Pfalz sind nicht fristgebunden.



Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen)




Weitere Informationen

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienministeriums Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sind Einzelheiten der Broschüre „Ratgeber Familie“, die ebenfalls auf der Homepage des Familienministeriums eingestellt ist, zu entnehmen.

Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

Bemerkungen

Die Stiftung „Familie in Not Rheinland-Pfalz“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.




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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt