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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Hausgeburt anzeigen

Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.  


Beschreibung

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

Kurztext

  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Wenn ein Kind zu Hause geboren wurde, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
  • Falls die sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
  • Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
  • Gebühren:
    • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
    • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
    • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
  • zuständig: Das Standesamt des Geburtsortes.


Zuständigkeit

Das Standesamt des Geburtsortes.



Fristen

Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
  • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
  • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.


Kosten

  • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
  • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
  • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)



erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden der Eltern,
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde der Mutter

Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
  • Geburtsurkunde des Vaters,
  • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.



Rechtsgrundlage

§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§ 33 Personenstandsverordnung (PStV)

Nr. 16.6.1 Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)




Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt