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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Hufbeschlagschmied/in: Anerkennung

Sie wollen als Hufbeschlagschmied tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen. Näheres erfahren Sie hier.  


Beschreibung

Ein Hufschmied in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist oder eine Spezialistin für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her beziehungsweise passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Das Gesetz stellt die Durchführung des Huf- und Klauenbeschlag unter einen speziellen Schutz. Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede sind.

Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:

  • Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule vor Aufnahme der Beschäftigung
  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einem - oder aufgeteilt bei verschiedenen - staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (Berichtsheft erforderlich), der seit mindestens 3 Jahren nach Anerkennung ein Gewerbe betreibt
  • ein viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule
  • Prüfung zum Hufbeschlagschmied oder zur Hufbeschlagschmiedin

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Kurztext

  • Hufbeschlagschmied Anerkennung
  • Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.
  • Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlages von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden und Hufbeschlagschulen geregelt.
  • Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht


Zuständigkeit

Für die Anerkennung ist die zuständige Behörde des Landes zuständig, in dem der Huf- und Klauenbeschlag beziehungsweise eine Lehrtätigkeit erstmals ausgeübt werden soll.

Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts - und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Zuständige Stelle

In Rheinland-Pfalz ist zuständige Behörde die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Abteilung 4) in Trier.



Fristen

  • Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
  • Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied erteilt

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird erteilt, wenn

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
  • der Besuch der erforderlichen Lehrgänge und eine erfolgreich bestandene Prüfung und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
    nachgewiesen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Wenn der Antrag auf Anerkennung gestellt wurde, wird die zuständige Stelle zeitnah hierüber entscheiden.



Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied: 300,00 bis 500,00 EUR




erforderliche Unterlagen

Bei einer in Deutschland absolvierten Ausbildung:

  • Ausweisdokument
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag mit mind. 20 Std/Woche)
  • Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
  • Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)

Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:

  • Ausweisdokument
  • gleichgestelltes Prüfungszeugnis,
  • ein Nachweis über die zur Ausübung des Berufs erforderliche Zuverlässigkeit (Beantragung eines Führungszeugnisses oder Vorlage einer Bestätigung des Landes, in dem das Prüfungszeugnis erworben wurde, aus der ersichtlich ist, dass keine Verstöße gegen den Tierschutz begangen wurden



Rechtsgrundlage

§ 3 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)

§ 4 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)

§ 1 Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)

§ 3 Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)

Link zum § 3 Abs. 1 und § 4 Hufbeschlaggesetz (HufBeschG)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig (§ 9 HufBeschlG).




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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