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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Jagdschein
Jagdschein
Beschreibung
- bei einem Jagdverband oder bei einer Jagdschule oder
- von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einem Mentor.
- ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben,
- die Ausstellung eines Tagesjagdscheines (gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage) beantragen und
- ihre Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung nachgewiesen haben.
Zuständigkeit
Der Jagdschein oder dessen Verlängerung wird bei der unteren Jagdbehörde des zuständigen Landkreises beziehungsweise der zuständigen kreisfreien Stadt beantragt.
Der gültige Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z.B. durch die Pacht eines Jagdbezirks, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung einer jagdausübungsberechtigten Person.
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden eine Gebühr nach dem jeweilig gültigen besonderen Gebührenverzeichnis und eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung),
- früher gelöster Jagdschein,
- Bescheinigung einer unteren Jagdbehörde, dass der Bewerberin oder dem Bewerber bereits ein Jagdschein erteilt war,
- Lichtbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (Fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Jagdschein finden Sie hier:
verwandte Vorgänge
- Artenschutz: Meldepflicht bei Haltung, Zucht und Vermarktung von geschützten Arten
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Fischerprüfung
- Jagdangelegenheiten
- Waffenbesitzkarte Erteilung für Sportschützen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postanschrift
Postfach: 14 20
54504 Wittlich
Tel.: 06571 14-1020
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb20@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)
Tel.: 06571-14 2444
Fax: 06571-14 42444
E-Mail: Anton.Klas@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 05
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)
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Fax: 06571-14 42238
E-Mail: Rita.Thul@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 319
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