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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen

Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen.  


Beschreibung

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

Dazu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken,
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
  • Benutzung der Busspur.

Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

Kurztext

  • Kennzeichen für Elektrofahrzeuge Genehmigung
  • E-Kennzeichen ist nötig für:
    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden können, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge,
    • Brennstoffzellenautos
  • Mögliche Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen:
    • Kostenfreies Parken
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze
    • Benutzung Busspur
  • Gebühren: EUR 27,00
  • zuständig: örtliche Kfz-Zulassungsbehörde


Zuständigkeit

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Ihre Kfz-Zulassungsstelle auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes suchen

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.



Fristen

Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel keine



Kosten

Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00




erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung



Rechtsgrundlage

§ 9a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Elektromobilitätsgesetz




Weitere Informationen

Formulare: Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja




verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt