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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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Mitarbeiter

Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung

Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung sind Instrumente zur Sicherung der Raumordnung.  


Beschreibung

Sie dienen dazu die Raumverträglichkeit eines Vorhabens zu prüfen. Durch das Raumordnungsverfahren wird vor der Genehmigung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgestellt, ob diese mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Zudem wird geprüft wie diese Planungen und Maßnahmen aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können

Vereinfachte raumordnerische Prüfungen können für Planungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die zwar raumbedeutsam sind, bei denen aber die Durchführung eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Damit wird einerseits eine raumordnerische Prüfung sichergestellt, andererseits kann der Umfang der Untersuchungen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wesentliches Merkmal ist vor allem die kürzere Verfahrensdauer (3 Monate).

Kurztext

Das Raumordnungsverfahren dient der Überprüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Vorhaben vor dem Genehmigungsverfahren.



Zuständigkeit

Nähere Informationen erhalten Sie

  • beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden

Ministerium des Innern und für Sport

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Zuständige Stelle

Landesplanungsbehörde (in Abhängigkeit von den räumlichen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme; in den meisten Fällen obere Landesplanungsbehörde)



Fristen

  1. Antragstellung
  2. Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, gegebenfalls Nachforderung.
  3. Einleitung des Verfahrens
  4. Übersendung der Verfahrensunterlagen an die verfahrensbeteiligten Stellen und Unterrichtung der Öffentlichkeit
  5. Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen u. evtl. Erörterungstermin
  6. abschließender Entscheid.

Voraussetzungen

Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung der Planung oder Maßnahme

Welche Fristen muss ich beachten?

Über die Bedingung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu entscheiden.

Bearbeitungsdauer

Nach Vollständigkeit der Unterlagen ist das Raumordnungsverfahren innerhalb von 6 Monaten abzuschließen, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung innerhalb von 3 Monaten.



Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Herstellungskosten des Vorhabens.




erforderliche Unterlagen

Alle für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen, mindestens

  • Beschreibung nach Standort, Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden
  • Übersicht über die ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen
  • Beschreibung der raum- und siedlungsstrukturellen Ausgangslage
  • Beschreibung der Beeinflussung der raum- und siedlungsstrukturellen Entwicklung
  • Beschreibung der sonstigen erheblichen Auswirkungen auf die Siedlungs- und Infrastruktur sowie die Umwelt



Rechtsgrundlage

§§ 15 Raumordnungsgesetz (ROG)

§§ 16 Raumordnungsgesetz (ROG)

Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Landesplanungsgesetz

§§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG)

§§ 18 Landesplanungsgesetz (LPlG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

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Tel.: 06571 14-2370
Fax: 06571 14-42370
E-Mail: Ralph.Lerch@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 2
 


Planungsgemeinschaft Trier
Deworastraße 8
54290 Trier

Tel.: 0651 4601-0
Fax: 0651 4601-218
E-Mail: plg.trier@sgdnord.rlp.de
Web: www.plg-region-trier.de
 


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