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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Tiere: Schlachten - Töten - Betäuben: Sachkundebescheinigung - Erteilung
Tiere: Schlachten - Töten - Betäuben: Sachkundebescheinigung - Erteilung
Beschreibung
- Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
- Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
- Betäubung von Tieren
- Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
- Einhängen und Hochziehen der Tiere
- Entblutung lebender Tiere
- Schlachtung nach bestimmten religiösen Riten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.
Fristen
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Kosten
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 15,50 € bis 200,00 €).
Besonderes Gebührenverzeichnis mit Anlage
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungszeugnisse
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen
- Personalausweis
Rechtsgrundlage
§ 4 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 4 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
§ 4 Abs. 1 Tierschutz-Schlachtverordnung
Weitere Informationen
Das berufs- oder gewerbsmäßige Durchführen der o.g. Arbeiten ist nur mit Sachkundenachweis erlaubt.
verwandte Vorgänge
- Betriebsnummer für Meldungen zur Sozialversicherung auf Antrag vergeben
- Privater Feldbestandsprüfer Zulassung beantragen
- Schuldnerverzeichnis Auskunft
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
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