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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.  


Beschreibung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Kurztext

Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.



Zuständigkeit

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Fristen

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)



Rechtsgrundlage

§ 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 5 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung (PassV)

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei




Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt