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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung  


Beschreibung

Wenn Sie gewerblich

  • Affen und Halbaffen sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
  • Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen,
  • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück,
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Staaten verbringen wollen oder ein Viehhandelsunternehmen, einen Händlerstall oder eine Sammelstelle für Nutztiere betreiben wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.

Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.



Fristen

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.



Kosten

Die Zulassung/Registrierung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz 37,00 € bis 131,00 €).

Besonderes Gebührenverzeichnis mit Anlage




erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.




Rechtsgrundlage

§ 15 Binnenmarkt Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)

Rechtsbehelf

Widerspruch




Weitere Informationen

Anträge auf Zulassung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Susanne Bastgen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Gundula Stamer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt