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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mitarbeiter

Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.  


Beschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

Kurztext

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben.



Zuständigkeit

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.



Fristen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.

  • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
  • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen haben spätestens 3 Monate vor Ablauf des Veranlagungsjahres (Kalenderjahr) die entsprechenden Erklärungen und dazugehörigen Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.

  • Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden
  • Festsetzungsfrist: 3 Jahre
  • -Insofern bis zum 10.12. für das laufende Kalenderjahr kein Abgabenbescheid erlassen werden kann, soll eine Vorauszahlung festgesetzt werden.


Kosten

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Auf Antrag kann für Niederschlagswassereinleitungen Abgabefreiheit gewährt werden.




erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Nutzerkonto in der Fachanwendung „eAbwAG“ (da dieses verpflichtend zu benutzen ist)
  • Anträge auf Abgabefreiheit für Niederschlagswassereinleitungen
  • Fließschema
  • Unterlagen zum Antrag auf Abzug der Vorbelastung



Rechtsgrundlage

Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Abwasserverordnung (AbwV)

Landesabwasserabgabengesetz (LAbwAG)

Landeswassergesetz (LWG)

Abgabenordnung (AO)




Weitere Informationen

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
  • gegebenenfalls Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

Formularbezeichnungen:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser: NW 1, NW2
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter: KE
  • Erklärung der Überwachungswerte: E 1
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte: E 2
  • Antrag auf Abzug der Vorbelastung: E 3

Onlineverfahren: ja, seit 2016 verpflichtend

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen: nein

Was sollte ich noch wissen?

Erläuterungen zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Abwasserabga-bengesetzes (Landesabwasserabgabengesetz - LAbwAG) vom 02. März 2006

Unterstützende Institutionen

Landesamt für Umwelt




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt