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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht (Einleitungserlaubnis)

Dezentrale Kleinkläranlage können anstelle eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation genutzt werden, wenn u.a. das Wohl der Allgemeinheit der gesonderten Abwasserbeseitigung nichts entgegensteht.  


Beschreibung

Die Abwasserbeseitigung obliegt den Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten (Kommunen), denen anfallendes Schmutzwasser zu überlassen ist. Diese können sich für eine dezentrale Kleinkläranlage anstelle eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation entscheiden, wenn u.a. das Wohl der Allgemeinheit der gesonderten Abwasserbeseitigung nicht entgegensteht.
In diesem Falle kann, soweit es die Abwasserbeseitigung einzelner Grundstücke außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile oder aus gewerblichen Betrieben betrifft, die Abwasserbeseitigungspflicht auf Antrag der Kommune unter bestimmten Voraussetzungen auf den Nutzungsberechtigten (z.B. den Grundstückseigentümer) übertragen werden(Freistellung der Kommune).
Soweit eine solche Freistellung nicht erfolgt, kann sich die Kommune mit Genehmigung der oberen Wasserbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgabe auch Dritter (Privater) bedienen, bleibt dann aber selbst weiterhin abwasserbeseitigungspflichtig.
Die Kommune beseitigt weiter den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm und überwacht zusätzlich die Anlage, auch wenn eine Freistellung erfolgt ist. Die Bediensteten der Kommune haben das Recht, Betriebsgrundstücke und -räume während der Betriebszeit zu betreten.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist frühzeitig durch den Nutzungsberechtigten eine wasserrechtliche Erlaubnis (Einleitungserlaubnis) zu beantragen.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an Ihre Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde.



Rechtsgrundlage

Landeswassergesetz (LWG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Tamara Schmitt Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2079
Fax: 06571 14-42079
E-Mail: Tamara.Schmitt@Bernkastel-Wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Herr Keith Philipp Surlemont Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2185
Fax: 06571 14-42185
E-Mail: Philipp.Surlemont@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
 


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Quelle der Inhalte:
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