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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Landesblindengeld

Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.  


Beschreibung

Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.



Zuständigkeit

Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.



Kosten

keine




Rechtsgrundlage

Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)

§ 72 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)




Weitere Informationen

Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen


Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Herr Michael Ruppenthal Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2278
Fax: 06571 14-42278
E-Mail: Michael.Ruppenthal@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 212
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt