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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Tiere: Schlachten - Töten - Betäuben: Sachkundebescheinigung - Erteilung

Tiere: Schlachten - Töten - Betäuben: Sachkundebescheinigung - Erteilung  


Beschreibung

Wer Tiere, die zur Herstellung von Lebensmitteln, Wolle, Häuten, Pelzen oder anderen Erzeugnissen gezüchtet oder gehalten werden, im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit folgende Tätigkeiten durchführt
  • Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
  • Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
  • Betäubung von Tieren
  • Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
  • Einhängen und Hochziehen der Tiere
  • Entblutung lebender Tiere
  • Schlachtung nach bestimmten religiösen Riten
hat gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.



Fristen

Für die Antragstellung gibt es keine Frist.



Kosten

Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 15,50 € bis 200,00 €).

Besonderes Gebührenverzeichnis mit Anlage




erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungszeugnisse
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen
  • Personalausweis



Rechtsgrundlage

§ 4 Tierschutzgesetz (TierSchG)

§ 4 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)

§ 4 Abs. 1 Tierschutz-Schlachtverordnung




Weitere Informationen

Das berufs- oder gewerbsmäßige Durchführen der o.g. Arbeiten ist nur mit Sachkundenachweis erlaubt.




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt