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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Tierschutz leben

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.     


Beschreibung

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:

  • sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
  • einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
  • die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt

Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von  Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.

Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Kurztext

Tierschutz umfasst den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren durch den Menschen. Insofern sind Tiere vor Schmerzen, Leid oder Schäden, die ohne einen vernünftigen Grund geschehen, zu schützen. Tierärzte der Veterinärbehörden führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen, Betrieben und Privathaltungen durch, um Verstöße aufzudecken und gegebenenfalls abzuwenden.



Zuständigkeit

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.



Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)

Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)

Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV)

Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts




Weitere Informationen

Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.

 

Zu den Broschüren




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Herr Andreas Bächle Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2436
Fax: 06571 14-42436
E-Mail: Andreas.Baechle@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 104
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Herr Audrius Rupsys Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2720
Fax: 06571 14-42510
E-Mail: Audrius.Rupsys@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: FlHygA
 


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Quelle der Inhalte:
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