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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Umweltverträglichkeitsprüfung / Strategische Umweltprüfung
Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltprüfung im Rahmen des Planungsverfahrens (Strategische Umweltprüfung) oder des Zulassungsverfahrens (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgeschrieben.
Beschreibung
Bei der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens oder der Planung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima sowie Kultur- und Sachgüter untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im sog. Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
An den behördlichen Verfahren der Umweltprüfung muss die Öffentlichkeit beteiligt werden; bei grenzüberschreitenden Vorhaben auch die Öffentlichkeit im betroffenen Nachbarstaat.
Die Umweltprüfung ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Planungs- oder Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sog. "Huckepack-Verfahren").
Zuständigkeit
Zuständig für die Umweltprüfung ist die für das jeweilige Planungs- oder Zulassungsverfahren („Trägerverfahren“) zuständige Behörde. Sind für ein Vorhaben mehrere parallele Zulassungsverfahren mit UVP durchzuführen, wird eine federführende Behörde bestimmt.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Informationen zu Fragen der UVP erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Umweltbundesamtes (UBA).
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz un nukleare Sicherheit (BMU)
verwandte Vorgänge
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