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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Nationales Waffenregister

Im Nationalen Waffenregister werden alle Informationen der Waffenbehörden verwaltet.  


Beschreibung

Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde am 1. Januar 2013 in Deutschland in Betrieb genommen. Das NWR führt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in einem computergestützten System alle Informationen zusammen, die den ca. 600 lokalen Waffenbehörden vorliegen. Derzeit ist eine unmittelbare Anbindung der Bürgerinnen und Bürger an das NWR nicht vorgesehen. Es wer­den im NWR derzeit nur die Da­ten er­fasst, die den er­laub­nis­pflich­ti­gen Um­gang mit Waf­fen und Mu­ni­ti­on be­tref­fen:

  • Da­ten der zu­stän­di­gen Waf­fen­be­hör­de (z.B. Na­me, An­schrift)
  • Da­ten zur Per­son (na­tür­li­che und ju­ris­ti­sche Per­son so­wie Per­so­nen­ver­ei­ni­gun­gen, z.B. Na­me, An­schrift, Ge­burts­da­tum/-ort, Staats­an­ge­hö­rig­keit)
  • Da­ten zur Er­laub­nis (z.B. Er­laub­ni­s­typ)
  • Da­ten zur Waf­fe (z.B. Her­stel­ler, Mo­dell, Waf­fen­ka­te­go­rie und Ka­li­ber­be­zeich­nung)

Gegebenenfalls können Bürger von Ihre Waffenbehörde gebeten werden für das NWR Auskünfte zu Ihrer Waffe zu geben.



Rechtsgrundlage

Waffenregistergesetz (WaffRG)

§ 39 Waffengesetz (WaffG) (Mitwirkungspflicht)




Weitere Informationen

Nationales Waffenregister - Informationen für private Waffenbesitzer




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Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt