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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Beschreibung
- Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Zuständigkeit
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Rheinland-Pfalz die Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltung.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Kosten
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Handwerkskarte
- detaillierte Angaben über die Art der beabsichtigten Gewerbeausübung (beispielsweise bei unterhaltenden Tätigkeiten: Autoscooter, Schießbude; bei Waren: Aufsuchen von Bestellungen, Ankauf von, Feilbieten usw.)
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Rechtsgrundlage
- Titel III Gewerbeordnung (GewO) (Reisegewerbe)
verwandte Vorgänge
- Architektenliste Eintragung beantragen/Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbegrundstücke
- Hufbeschlagschmied/in: Anerkennung
- Lebensmittel: Marktüberwachung
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Postanschrift
Postfach: 11 40
54424 Thalfang
Tel.: +49 6504 9140-0
Fax: +49 6504 87-73
E-Mail: poststelle@rathaus-thalfang.de
Web: www.vg-thalfang.de/
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Raiffeisenstraße 4
54424 Thalfang
Postanschrift
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Tel.: 06504 / 9140-0
Fax: 06504 / 9140-255
E-Mail: info@rathaus-thalfang.de
Web: www.erbeskopf.de
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