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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Auszeichnungen des Landes

Dem Land Rheinland-Pfalz stehen diverse Auszeichnungsmöglichkeiten zu Verfügung, um besondere Leistungen seiner Bürgerinnen und Bürger zu ehren.  


Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeit, Menschen für besondere Verdienste im kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich auszuzeichnen.

Hierfür bestehen nachfolgende Auszeichnungsmöglichkeiten:

  • BrückenPreis; Er zeichnet Organisationen und Engagierte aus, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, Jung und Alt und zum Zwecke der Integration fördern.
  • Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz: Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt.
  • Verdienstorden: Er stellt eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt dar.
  • Ehrennadel: zeichnet eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in diversen Bereichen aus.
  • Sportplakette: zeichnet eine hervorragende sportliche Leistung oder besonderen Verdienst im Sport aus
  • Staatsmedaille für besondere soziale Dienste: zeichnet Personen aus, die ein langjähriges, engagiertes Wirken im sozialen Bereich tätigten.
  • Rettungsmedaille: Sie wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen gerettet oder eine drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben.
  • Max-Slevogt-Medaille: Sie ehrt Künstlerinnen und Künstler der bildenden Künste


Zuständigkeit

Für Anregungen wenden Sie sich an die amtierende Ministerpräsidentin.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.



Fristen

Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können Sie direkt an die Ministerpräsidentin richten. In der Staatskanzlei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die entsprechende Auszeichnung gegeben sind.

Voraussetzungen

Die verschiedenen Auszeichnungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ob diese erfüllt sind, prüft die Staatskanzlei.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




Rechtsgrundlage

Landesgesetz über die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1996 (VerdMedG RP)

Landesgesetz über den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz (VerdOrdenG)

Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz: Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten vom 26. Januar 1993 (01810-2/89)

Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten vom 4. November 1998 (01810 1/95)

Staatsmedaille des Landes Rheinland-Pfalz für besondere soziale Verdienste Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten vom 26. Januar 1993 (01810-1/90)

Landesgesetz über staatliche Anerkennung für Rettungstaten (RettAnerkG)




Weitere Informationen

Anregungen können formfrei erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung.

Internetseite der Landesregierung




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Ansprechpartner

Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4771
E-Mail: Poststelle@stk.rlp.de
Web: www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/
 


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Quelle der Inhalte:
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