Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt.
Fristen
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- gegebenenfalls Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Rechtsgrundlage
§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 1618 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weitere Informationen
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
verwandte Vorgänge
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Verlust oder Diebstahl
- Kindergeld allgemeine Informationen
- Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden
- Verfassungsschutz: personenbezogene Daten - Auskünfte
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Landesportal RLP-Direkt