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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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Freitag
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Virtuelles Rathaus

Finanzanlagenvermittler Sachkundeprüfung bescheinigen

Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.  


Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlegen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlegen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

Kurztext

  • Erforderliche Prüfung für Erlaubnis als für Finanzanlagenvermittler
  • Mündliche und schriftliche Prüfung
  • Befreiung vom praktischen Prüfungsteil unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)
  • Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich


Zuständigkeit

Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

IHK-Zuständigkeitsfinder



Fristen

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.



Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)




erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Bundesamt für Justiz




Rechtsgrundlage

§ 34f Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO)

§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV)

Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)




Weitere Informationen

  • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

Ihre zuständige Behörde hält entsprechende Vordrucke für Sie bereit.

Was sollte ich noch wissen?

Dienstleistungsfreiheit:

Bei vorheriger, schriftlicher oder elektronischer Anzeige einer nur vorübergehenden gelegentlichen Ausübung der Finanzanlagenvermittlung können Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU (EU-Bürger) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Bürger) ihre Dienstleistungen selbständig anbieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Link: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in einem in der Gewerbeordnung reglementierten Beruf

Niederlassungsfreiheit:

EU-Bürger und EWR-Bürger, die sich in Deutschland als Finanzanlagenvermittler dauerhaft niederlassen wollen, müssen grundsätzlich das Erlaubnisverfahren durchlaufen.

IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt