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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Gewässer (öffentlich): Erdwärmesonde Bohrung anzeigen

Sie wollen eine Erdwärmesonde installieren? Dann müssen Sie dies entsprechend anzeigen.  


Beschreibung

Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Beginn der Bohrungen und der Installation der Erdwärmesonden vorliegen.
Erdwärmesondenbohrungen sind zusätzlich zu dem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren entsprechend dem Lagerstättengesetz beziehungsweise bei Bohrungen > 100 m Tiefe dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz (LGB) als geowissenschaftlicher Fachbehörde beziehungsweise zuständige Bergbehörde des Landes Rheinland-Pfalz von der ausführenden Bohrfirma anzuzeigen.


Zuständigkeit

Auskünfte hierzu erteilt die Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde.
Was muss ich mitbringen?
  • Für das wasserrechtliche Verfahren
  • Antragsschreiben
  • Pläne und Unterlagen zur Ausführung, erstellt von einer fachkundigen Person
Hinweise für die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten:

Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten - Antragsunterlagen



Fristen

Für das wasserrechtliche Verfahren

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist rechtzeitig zu beantragen.


Kosten

Für das wasserrechtliche Verfahren
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 € und 5.315,00 € an(vgl. Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten - (Besonderes Gebührenverzeichnis).
[Für Einfamilienhäuser wird die Gebühr in der Größenordnung von einigen Hundert Euros liegen.]

Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Besonderes Gebührenverzeichnis)




Rechtsgrundlage

Für das wasserrechtliche Verfahren:

§§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§ 19 Abs. 1 Nr. 2 h) Landeswassergesetz

§ 127 Bundesberggesetz (BBergG)

§ 21 StandAG - Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz

§ 103 Landeswassergesetz (LWG)

Rechtsbehelf

Widerspruch.




Weitere Informationen

Die für den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag erforderlichen Pläne und Unterlagen sind durch eine fachkundige Person im Sinne des Landeswassergesetz zu erstellen, die in die Liste beziehungsweise ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Was sollte ich noch wissen?

Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Unterstützende Institutionen

Für das wasserrechtliche Verfahren

Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (www.sgdnord.rlp.de) und Süd (www.sgdsued.rlp.de).

Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Anja Licht-Lautwein Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2431
Fax: 06571 14-42431
E-Mail: Anja.Licht-Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
 


Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz

Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html
 


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