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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Hausschlachtung anmelden

Sie wollen zuhause für den Eigenbedarf ein Haustier oder Huftier schlachten? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.  


Beschreibung

Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblicher Schlachthofes verstanden..

Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.

Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Gehegewild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.

Kurztext

Das europäische Lebensmittelrecht gilt nicht für den privaten häuslichen Gebrauch oder für die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.



Fristen

  1. Sie melden die zur Schlachtung vorgesehenen Tiere zur Schlachtungsuntersuchung an. Diese erfolgt durch einen amtlichen Tierarzt, er das gesunde Tier zur Schlachtung frei gibt.
  2. Im Anschluss dürfen Sie bei vorhandener Kenntnis die Hausschlachtung durchführen.
  3. Nach der Tötung des Tieres schaut sich der amtliche Tierarzt das gewonnene Fleisch und dessen Organe an.
  4. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird das Fleisch zur Weiterverarbeitung frei gegeben.
  5. Bei Schweinen und Pferden erfolgt im Anschluss die Trichinenuntersuchen (Fadenwürmer) bevor das Fleisch dann zur Weiterverarbeitung frei gegeben wird

Voraussetzungen

  • Die Verwendung aus dem aus der Hausschlachtung gewonnen Fleisch ist nur für den eigenen Haushalt des Tierbesitzers erlaubt.
  • Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um das Leid beziehungsweise die Schmerzen des zu schlachtenden Tieres so gering wie möglich zu halten.
  • Die Schlachtung darf nur im eigenen Haus erfolgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss mindestens 2 Werktage vorher erfolgen.



erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung zur Hausschlachtung hat schriftlich zu erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:

  • Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
  • Welches Tier wird geschlachtet?
  • Wie viele Tiere werden geschlachtet?



Rechtsgrundlage

§ 4 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV)

Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)




Weitere Informationen

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung enfällt bei Hausschlachtungen von Kaninchen und Geflügel. Sie sollten aber vorab prüfen, dass das Tier vor der Tötung keine auffälligen Körpermerkmale aufweist.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Kerstin Arnoldi Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2492
Fax: 06571 14-42492
E-Mail: Kerstin.Arnoldi@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 115
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Herr Hans-Josef Jakoby Vcard herunterladen

Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Herr Adrian Pall Vcard herunterladen

Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Cristina Pall Vcard herunterladen

Fax: 06571 14-2509
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Herr Benedikt Pfeiffer Vcard herunterladen

Fax: 06571 14-2509
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Herr Audrius Rupsys Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2720
Fax: 06571 14-42510
E-Mail: Audrius.Rupsys@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: FlHygA
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Sieglinde Sauer Vcard herunterladen

Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Gundula Stamer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103
 


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