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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Jagdsteuer

Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer.  


Beschreibung

Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts beziehungsweise bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.



Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.

§ 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz

§ 1 Kommunalabgabenverordnung




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt