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Erholungs- und Gesundheitszentrum Thalfang

Tourist-Information Thalfang am Erbeskopf

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Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen

Absetzung von Frischwassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr

Wenn nachweislich Wasser nicht einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, kann eine entsprechende Absetzung erfolgen. Diese muss bis spätestens 10. Januar des nachfolgenden Jahres (Ausschlussfrist) schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken Thalfang am Erbeskopf, beantragt werden.

Maßgebend für die Viehhaltung ist das am 04. Dez. 2021 gehaltene Vieh (Stichtag). Geeignete Nachweise sind bei der Viehhaltung (Ausdruck HIT-Register etc.) und bei den Pflanzenspritzungen  (Flächennachweise etc.) vorzulegen. Absetzungen entfallen, soweit dabei für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden.

Die Antragsfrist ist unbedingt einzuhalten. Nach der Ausschlussfrist (10. Januar 2022) eingehende Anträge können für eine Absetzung nicht mehr berücksichtigt werden.


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