Suchen + Finden

Erholungs- und Gesundheitszentrum Thalfang

Tourist-Information Thalfang am Erbeskopf

Tourist-Information Thalfang am Erbeskopf

Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über die Einziehungsabsicht einer Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Waldborn“ in der Ortsgemeinde Malborn

Gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 des Landesstraßengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S 273) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBl S. 543) wird hiermit die beabsichtigte Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Waldborn“ in der Gemarkung Malborn, Flur 9, Nr. 108 und Flur 18, Nr. 1 / 2 öffentlich bekannt gemacht.

 

Begründung:

Bereits seit dem 01.01.2019 kommt es in der Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Malborn zu Überbelegungen. Aus diesem Grund wurden bereits 25 Kindertagesplätze in die benachbarte Steinkopfhalle ausgelagert. Der Ortsgemeinderat Malborn hat am 09.12.2020 aus diesem Grund beschlossen die Kindertagesstätte zu erweitern. Der Anbau soll über die Straße „Am Waldborn“ hinaus auf das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Malborn, Flur 9, Nr. 87, erfolgen.

 

Aufgrund der Überbauung muss eine Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Waldborn“ aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls dauerhaft für den öffentlichen Verkehr entwidmet und eingezogen werden.

 

Die Einziehungsstrecke ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

 

Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung können Einwendungen gegen die Absicht der Einziehung erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7 – 9, 54424 Thalfang, einzureichen.

 

 

Malborn, den 22. Oktober 2021

Gez. Petra-Claudia Hogh

Ortsbürgermeisterin

Weitere Informationen

  1. Dokument Logo Dokument ansehen

[Gesamtansicht] · [drucken] · [top]