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Zuschlagserteilung

Informationen über vergebene Aufträge

Auf Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 UVgO informiert die Zentrale Vergabestelle fortlaufend über die Zuschlagserteilung nach folgenden Vergabefahren:

 

Bauleistungen

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändige Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer

Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.

 

Liefer- und Dienstleistungen

 

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

 

Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten