E-Rechnung
Seit dem 11.01.2024 gilt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP). Gemäß §3 ERechVORP werden Rechnungssteller ab dem 1. April 2025 verpflichtet, ihre Rechnungen im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form auszustellen.
Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und ihre Ortsgemeinden sind über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) zuzustellen. Nähere Informationen zum ZRE für Rechnungssteller finden Sie hier.
E-Rechnungen einreichen
E-Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang werden ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht:
- entweder über das E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz
- oder per E-Mail an zre-rlp(at)poststelle.rlp.de
Voraussetzung für die Einreichung ist die vorherige Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP.
Die Neuregistrierung am ZRE mithilfe des Nutzerkonto RLP ist nicht mehr möglich. Bestehende Accounts, die über das Nutzerkonto RLP registriert wurden, können sich bis zum 30.06.2025 wie gehabt einloggen und Rechnungen einreichen – auch per Mail. Da dies ab dem 01.07.2025 nicht mehr möglich sein wird, wird eine vorzeitige Neuregistrierung am ZRE mithilfe des MUK empfohlen.
Leitweg-ID
Für die Übermittlung und korrekte Zuordnung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist zwingend die Angabe der Leitweg-ID erforderlich.
Die Leitweg-ID für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und ihre Ortsgemeinden lautet: 072315006000-001-38
Formate
Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.
ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.
PDF-Rechung
Falls Sie von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, uns Rechnungen als PDF-Dateien zu übersenden. Diese sind per E-Mail an rechnung(at)rathaus-thalfang.de zu übermitteln.
