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Wappen der Gemeinde Horath
Horath

Ortsbürgermeister

Jan Steffes
Bergstraße 24
54497 Horath

Telefon: +49 (0) 6504/ 9566790

Erster Beigeordneter

Helmut Thielen
Rass Straße 4a
54497 Horath

Beigeordneter

Andreas Marx
Hunsrückstraße 47
54497 Horath

Bauleitplanung
in der Ortsgemeinde Horath

Gem. § 1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

 

Mit Hilfe der nachfolgenden Links können Sie die Bebauungspläne und die städtebaulichen Satzungen direkt über das Geoportal RLP abrufen.

 

Für weitere Fragen zu den Bebauungsplänen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Fachbereichs 2 „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen” bei der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wenden.