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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

BAföG-Darlehen zurückzahlen

Wenn Sie während Ihres Studiums BAföG-Unterstützung bekommen haben, müssen Sie den Darlehensanteil zurückzahlen.  


Beschreibung

Wenn Sie studieren, erhalten Sie Ihr BAföG grundsätzlich nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt, das Sie zurückzahlen müssen. Die Aufforderung vom Bundesverwaltungsamt dafür bekommen Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit.

Egal wie hoch Ihr BAföG-Darlehen ist, Sie müssen höchstens EUR 10.000 zurückzahlen. Für diejenigen, die erstmals ab dem 01.08.2019 oder später BAföG-Förderung erhalten haben, müssen maximal 77 Monatsraten zu jeweils EUR 130,00 zurückgezahlt werden (insgesamt also höchstens EUR 10.010; einkommensabhängig auf Antrag herabgesetzte Rückzahlungsraten zählen dabei als volle Monatsraten, der Tilgungsgesamtbetrag kann dann also auch niedriger sein, selbst wenn insgesamt mehr als EUR 10.010 als Darlehen ausgezahlt wurden).

Wenn Sie vor Beginn der Rückzahlungsfrist mindestens EUR 500,00 zahlen wollen, können Sie einen Nachlass erhalten und müssen weniger zurückzahlen. Den größtmöglichen Nachlass erhalten Sie, wenn Sie die volle Summe auf einen Schlag vor Beginn der Rückzahlungsfrist bezahlen.

Sie müssen auf das BAföG-Darlehen grundsätzlich keine Zinsen zahlen und haben für die Rückzahlung bis zu 20 Jahre Zeit.

  • Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate beträgt EUR 130.

Die Raten werden alle 3 Monate in Höhe von EUR 390 gezahlt. Bei geringem Einkommen können Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht Ihres BAföG-Darlehens oder die Zahlung niedrigerer Raten beantragen („einkommensabhängige Rückzahlung“). Wenn Sie eine Rate über 45 Tagen zu spät zahlen, fallen Mahngebühren und Zinsen an.

Nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt automatisch, ob Ihnen die restliche Darlehensschuld erlassen werden kann. Sie können von der Restschuld befreit werden, wenn Sie

  • erstmalig ab dem 01.08.2019 BAföG-Förderung mit Darlehensanteil erhalten haben,
  • finanziell nicht in der Lage waren, das BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen und
  • im gesamten Rückzahlungszeitraum Ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind.

Kurztext

  • Ausbildungsförderung Rückzahlung
  • Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden, da es als Vollzuschuss gewährt wird
  • Studierende müssen grundsätzlich maximal die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen
  • Rückzahlungsbeginn:
    • 5 Jahre nach Beendigung des zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts,
  • Die monatliche Rückzahlungsrate:
    • EUR 130,00
  • Ratenzahlung erfolgt alle drei Monate:
    • EUR 390,00
  • Nachlass Rückzahlung:
    • wer vor Fälligkeitsdatum mindestens EUR 500,00 in einer Summe zahlen will, kann einen Nachlass beantragen
  • Freistellung Rückzahlung:
    • wer ein zu geringes Einkommen bezieht, kann eine Freistellung beantragen
  • bei erstmaliger Förderung ab dem 01.09.2019 müssen insgesamt maximal EUR 10.010 zurückgezahlt werden, egal wie hoch der tatsächliche Darlehensbetrag ist
  • zuständig: Bundesverwaltungsamt in Köln


Fristen

Ihr BAföG-Darlehen können Sie schriftlich oder per Onlineverfahren zurückzahlen:

Schriftliches Verfahren:

  • Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Ihres ersten mit BAföG geförderten Studiums bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt einen Brief, den sogenannten „Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid“.
  • Der Brief informiert Sie darüber, in welcher Höhe, wann und wie genau Sie das BAföG zurückzahlen müssen.
  • Er enthält auch ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens und informiert über den höchstmöglichsten Nachlass, den Sie erhalten können.
  • Bitte füllen Sie dann den Vordruck für die Einzugsermächtigung aus und senden Sie diesen an das Bundesverwaltungsamt zurück. Die Raten werden dann alle 3 Monate über ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen.
  • Wenn Sie einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, fallen Zinsen an. Ab diesem Zeitpunkt werden jährlich 6 Prozent Zinsen auf Ihre Restschuld erhoben. Diese Zinsen gelten bis zur vollständigen Tilgung des ausstehenden Betrages.
  • Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihres Namens oder Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie vermeiden damit Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift (EUR 25).

Onlineverfahren:

  • Gehen Sie auf das BAföG-Online Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort.
  • Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
  • Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie alle wesentlichen Formulare, die die Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens betreffen.
  • Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung.

Sie können zum Beispiel Ihre aktuell bestehende Darlehensrestschuld sowie Ihren aktuellen Zahlungsplan einsehen.

Voraussetzungen

  • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
  • Sie haben nicht ausschließlich ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen erhalten, wie es bis zum 31.07.2019 zum Beispiel für die Studienabschlusshilfe gewährt wurde

Welche Fristen muss ich beachten?

Zahlungseingang auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle:

  • spätestens 15 Tage nach Zahlungstermin, um Mahnkosten zu verhindern

Hinweis: Ist Ihre Einzahlung nach 45 Tagen noch nicht auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle eingegangen, müssen Sie Verspätungszinsen bezahlen.

Bearbeitungsdauer

entfällt



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

Keine




Rechtsgrundlage

§§ 18, 18a, 21 Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)

Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (DarlehensV)

Rechtsbehelf

Gegen den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen die festgestellte Höhe der Darlehensschuld oder gegen die festgesetzte Förderungshöchstdauer beim Bundesverwaltungsamt in Köln einlegen. Der Widerspruch muss von Ihnen begründet werden, das heißt Angaben enthalten, warum Sie mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsamt nicht einverstanden sind.




Weitere Informationen

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen


Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 


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