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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Geld- und Sachleistung beantragen für gesetzlich Pflegeversicherte

Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.  


Beschreibung

Für die häusliche Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht.

Werden diese Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, haben die Pflegebedürftigen einen anteiligen Anspruch auf Pflegegeld. Das zur Verfügung stehende Pflegegeld wird um den Prozentsatz reduziert, in dem die oder der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist für 6 Monate bindend.

Während einer Kurzzeitpflege (für bis zu acht Wochen) oder einer Verhinderungspflege (für bis zu sechs Wochen) liegt das Pflegegeld bei 50 Prozent des Betrages, der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wurde.

Werden Pflegebedürftige aus vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen vorübergehend zuhause betreut, haben sie für diese Zeit auch Anspruch auf Pflegegeld.

Kurztext

In der Kombinationspflege werden Geld- und Sachleistungen verbunden.

  • Geldleistung: für die häusliche Pflege wird ein anteiliges Pflegegeld bezogen
  • Sachleistung: ein Pflegedienst unterstützt die pflegenden Angehörigen


Fristen

  • Die Kombinationspflegeregelung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.

Voraussetzungen

  • Pflegesachleistungen werden nur teilweise in Anspruch genommen
  • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine



Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.




erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.




Rechtsgrundlage

§ 38 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

§ 37 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt