Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.
Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.
Kurztext
-
Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
-
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Zuständigkeit
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie die ZB II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Bei Reimporten kann es vorkommen, dass vom Hersteller keine ZB II ausgestellt wurde, weil es in dem Land, für das das Fahrzeug produziert wurde, keinen Fahrzeugbrief gibt.
In diesem Fall sollten Sie darauf drängen, dass der Fahrzeughändler der Ihnen das Fahrzeug verkauft, soweit dieser seinen Betriebssitz in Deutschland hat, bei Auslieferung des Fahrzeugs einen sog. „Briefvordruck“ mit den technischen Daten des Fahrzeugs übergibt.
Die Ausstellung einer ZB II ist aber auch unproblematisch im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs möglich, wenn für dieses das sog. COC-Papier vorliegt. Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises beziehungsweise ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Liegt ein COC-Papier nicht vor, müssen die technische Daten auf andere Weise ermittelt werden. Dies kann - insbesondere dann, wenn keine Herstellerunterlagen hinsichtlich der Abgase und Geräuschwerte vorliegen - sehr teuer werden.
Fristen
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Voraussetzungen
Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Rechtsgrundlage
§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Weitere Informationen
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
verwandte Vorgänge
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassung für Neufahrzeug
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Tel.: 06571 14-1021
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb21@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2371
Fax: 06571 14-42371
E-Mail: Simone.Baberowski@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2227
Fax: 06571 14-42227
E-Mail: Stefan.Beth@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01a
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Fax: 06531 54259
E-Mail: Christa.Hoffmann@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2396
Fax: 06571 14-42396
E-Mail: Michelle.Knoop@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2475
Fax: 06571 14-42475
E-Mail: Helga.Lequen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2228
Fax: 06571 14-42228
E-Mail: Elena.McCall@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2223
Fax: 06571 14-42223
E-Mail: Jonathan.Mueller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06531 54251
Fax: 06571 14-42902
E-Mail: Petra.Nastainczyk@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2229
Fax: 06571 14-42229
E-Mail: Christel.Pelm@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06531 54250
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: alina.rass@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2207
Fax: 06571 14-42321
E-Mail: Ute.Scheit@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2361
Fax: 06571 14-42361
E-Mail: Heidi.Skaley@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2233
Fax: 06571 14-42233
E-Mail: Oliver.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: 01a
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2423
Fax: 06571 14-42423
E-Mail: Sarah.Wallscheid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Landesportal RLP-Direkt