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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Mess- und Eichwesen

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist für den Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften, Regelungen nach dem Medizinprodukterecht und von Vorschriften nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz zuständig.  


Beschreibung

Die Haupttätigkeiten des Landesamtes haben folgende Ziele:

die Messrichtigkeit zu gewährleisten

  • im geschäftlichen Verkehr und zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs,
  • beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher,
  • im amtlichen Verkehr und bei Messungen im öffentlichen Interesse.

sicherzustellen dass

  • den Käufern von energieverbrauchsrelevanten Produkten alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bezüglich der Energieeffizienz zur Verfügung stehen,
  • angebotene Produkte alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich der umweltgerechten Gestaltung und des Verbrauchs an Energie und anderen wichtigen Ressourcen einhalten,
  • angebotene vorverpackte Produkte und Lebensmittel die Anforderungen an die Nennfüllmenge einhalten.


Zuständigkeit

Anträge und Anfragen sind an die zentrale Anlaufstelle, das Service-Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen, in Bad Kreuznach zu richten.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME RLP)

Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten



Kosten

Die verschiedenen Gebühren (Eichgebühren, Gebühren für die Benutzung von Gewichten, Miete des Eichfahrzeuges usw.) finden Sie auf nachstehender Seite oder erfahren Sie diese vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.

Internetseite Landesamt für Mess und Eichwesen




erforderliche Unterlagen

Informationen über notwendige Unterlagen und Formulare erhalten Sie vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.




Rechtsgrundlage

Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG)

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)




Weitere Informationen

Anträge und Formulare (z.B. Eichantrag, Verbraucherbeschwerde) finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen unter www.lme.rlp.de.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Mess- und Eichwesen
Rudolf-Diesel-Straße 16-18
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 79486-0
Fax: +49 671 79486-499
E-Mail: poststelle@lme.rlp.de
Web: www.lme.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt