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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Sie erzeugen, sammeln, entsorgen oder befördern gewerblich gefährliche Abfälle? Dann unterliegen Sie den abfallrechtlichen Nachweisverfahren.
Beschreibung
Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.
Die elektronische Nachweis- und Registerführung ist für alle Betroffenen verbindlich. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise eine Befreiung davon aussprechen.
Kurztext
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Dieses muss von Erzeugern, Sammler und Beförderer sowie Entsorger gefährlicher Abfälle durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Zentraler Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz für alle Fragen rund um das Nachweisverfahren ist die Sonderabfallmanagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.
Sonderabfallmanagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Fristen
Die Fristen für die Übersendung der elektronischen Begleitscheine durch den Entsorger betragen 10 Kalendertage.
erforderliche Unterlagen
Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Weitere Informationen
Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:
Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall)
Sonderabfallmanagement-Gesellschaft
verwandte Vorgänge
- Abfallentsorgung zustimmen zur Verbringung in Deutschland und Europa
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Inbetriebnahme von nicht genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlagen zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin anzeigen
- Private Labore für die Beschaffenheitspüfung von Saatgut Zulassung beantragen
Ansprechpartner
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz
Tel.: +49 6131 98298-0
Fax: +49 6131 98298-22
E-Mail: info@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de/
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