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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Sonderpädagogische Förderung feststellen

Ihr Kind hat eine Behinderung? Sie möchten, dass Ihr schulpflichtiges Kind sonderpädagogische Förderung erhält? Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kommt der Besuch einer Förderschule oder die Teilnahme am inklusiven Unterricht in Frage.  


Beschreibung

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Schwerpunktschulen und Fördererschulen.
Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die wohnortnah inklusiven Unterricht anbieten. Sie
  • bieten sowohl den Schulabschlusses der jeweiligen Schulart als auch die besonderen Schulabschlüsse der Förderschulen;
  • können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.
Förderschulen
  • bieten die Förderschwerpunkte
    -- Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung,
    -- Sehen (Schule für Blinde und Sehbehinderte)
    -- Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige)
umfassen je nach Förderschwerpunkt
-- die Eingangsstufe der Primarstufe,
-- die Primarstufe und die Sekundarstufe I,
-- die Primarstufe, die Sekundarstufe und die Berufsschulstufe (Werkstufe).


Zuständigkeit

Schwerpunktschulen und Förderschulen beraten Eltern bei der Entscheidung über den Lernort für ihr Kind. Auch die Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion steht Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung.


Fristen

Die Schulbehörde

  • entscheidet, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
  • legt die zu besuchende Schwerpunktschule oder Förderschule entsprechend der Entscheidung der Eltern fest.


Rechtsgrundlage

§ 59 Schulgesetz (SchulG)




Weitere Informationen

Die besuchte Schule beziehungsweise bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern die zu besuchende Grundschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ein.
Weitere Informationen finden Sie:

Auf der Homepage zur Sonderpädagogischen Förderung

Auf der Homepage des Bildungsministeriums zu den schulischen Bildungswegen

Zum Unterricht in Förderschulen

Zum inklusiven Unterricht




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


Burg-Landshut-Schule SFL Förderschule
Bornwiese 12
54470 Bernkastel-Kues

Tel.: 06531 3939
Fax: 06531 94720
E-Mail: schulleitung@bls-bks.de
Web: www.burg-landshut-schule.de
 


Liesertal-Schule SFL/S Förderschule
Petrusstraße 28
54516 Wittlich

Tel.: 06571 91570
Fax: 06571 915720
E-Mail: verwaltung@liesertal-schule.de
Web: www.liesertal-schule.de
 


Maria-Grünewald-Schule SFG/M Förderschule
Franziskusstraße 1
54516 Wittlich

Tel.: 06571 695301
Fax: 06571 695300
E-Mail: foerderschule.maria-gruenewald@srcab.de
Web: www.srcab.de/
 


Martin-Luther-King-Schule SFE Förderschule
Maiweg 140
56841 Traben-Trarbach

Tel.: 06541 816732
Fax: 06541 816731
E-Mail: haefner@e-schule-mlk.de
Web: www.e-schule-mlk.de
 


Rosenberg-Schule SFG Förderschule
Am Rosenberg 32
54470 Bernkastel-Kues

Tel.: 06531 9719210
Fax: 06531 9719219
E-Mail: info@rosenberg-schule.de
Web: www.Rosenberg-Schule.de
 


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Quelle der Inhalte:
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