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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Sie möchten in eine andere Steuerklasse wechseln? Dann beachten Sie die Bedingungen für einen solchen Wechsel.  


Beschreibung

Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Kurztext

Wer seine Steuerklasse wechseln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht für jeden Lebensumstand ist ein Wechsel möglich.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern



Fristen

Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Jahr auch mehrfach möglich und wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 01. Oktober des laufenden Jahres möglich.



erforderliche Unterlagen

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.




Rechtsgrundlage

§§ 38 - 39 Einkommenssteuergesetz (EStG)




Weitere Informationen

Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.

ELSTER

Formulare des Landesamtes für Steuern

Unterstützende Institutionen

Siehe ELStAM.

ELStAM




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Ansprechpartner

Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt