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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Technisches Hilfswerk Freistellung
Als THW-Helfer/-innen werden Sie bei Einsätzen von Ihrer Arbeit freigestellt.
Beschreibung
Eine zeitliche Begrenzung für einen Einsatz gibt es nicht, gegebenenfalls erfolgt eine Freistellung für die gesamte Dauer eines Einsatzes.
Sie sollten jedoch so früh wie möglich Ihren Arbeitgeber über einen möglichen Einsatz informieren.
Kurztext
Eine zeitliche Begrenzung für einen Einsatz gibt es nicht, gegebenenfalls erfolgt eine Freistellung für die gesamte Dauer eines Einsatzes.
Sie sollten jedoch so früh wie möglich Ihren Arbeitgeber über einen möglichen Einsatz informieren.
Zuständigkeit
Fristen
Verdienstausfall - Lohn-/Gehaltsempfänger
Nach dem THW-Gesetz müssen Arbeitgeber den THW-Einsatzkräften ihr Einkommen fortzahlen. Private Arbeitgeber erhalten diese fortgewährten Leistungen vom THW erstattet.
Merkblätter und Vordrucke sind über die THW-Geschäftsstellen zu beziehen.
Verdienstausfall - Selbstständige
Helferinnen und Helfer, die beruflich selbständig sind, erhalten bei der Teilnahme an Einsätzen eine Verdienstausfall-Erstattung.
Wenn die Höhe des mit der selbständigen Berufstätigkeit erzielten Einkommens nicht nachgewiesen wird, beträgt die Erstattung 17,- Euro/Stunde, max. 170,- Euro/Tag. Wird ein höherer Verdienstausfall beansprucht, muss ein entsprechendes Einkommen z.B. durch Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage
§ 3 THW-Helferrechtsgesetz (THW-Gesetz)
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsberufe in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHK), ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen
- Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz Erteilung
- Elterngeld - Berechnung
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen
Ansprechpartner
Technissches Hilfswerk Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Heinrich-von-Brentano-Straße 1
55130 Mainz
Tel.: 06131 92970
Web: www.lv-herpsl.thw.de/THW-LV-HERPSL/DE/Startseite/startseite_node.html
Landesportal RLP-Direkt