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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Unterhaltsheranziehung

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.  


Beschreibung

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Nicht immer aber tut dieser Elternteil dies. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Für Betroffene stellt sich die Frage, wie sie hier weiter vorgehen können.

Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt, in Form der Beistandschaft, kann Kinder und deren betroffenen Elternteil beraten und dabei unterstützen den Anspruch geltend zu machen.

Beispielsweise kann die Beistandschaft helfen, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln und evtl. hierzu auch einen Titel erstellen, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.

Die einzuleitenden Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

Kurztext

  • Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten.
  • Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt muss dieser Unterhalt finanziell geleistet werden.
  • Die Beistandschaft kann die betroffenen Familien beraten und sie unterstützen weitere Schritte einzuleiten.


Zuständigkeit

Jugendamt

Zuständige Stelle

Jugendamt



Fristen

Beratung, Unterstützung, Beistandschaft:

  • Die Beistandschaft kann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen Antrag beantragt werden.
  • Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30 bis 60 Minuten dauert.

Voraussetzungen

  • Kinder erhalten Beratung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem er lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Bearbeitungsdauer

Nach einer persönlichen Beratung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel umgehend. Die Dauer kann in Einzelfällen variieren.



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Beratung/Unterstützung/Beistandschaft

  • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
  • gegebenenfalls Kontoverbindungsdaten
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen (wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)



Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe




Weitere Informationen

Keine




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Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt