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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland.
Beschreibung
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für Rheinland-Pfälzische Bürgerinnen und Bürger ist die Rheinland-Pfälzische Staatskanzlei.
Fristen
Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen.
erforderliche Unterlagen
Der Anregung zur Verleihung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
- Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
- (Hilfreich wäre gegebenenfalls die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)
Weitere Informationen
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.
Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4771
E-Mail: Poststelle@stk.rlp.de
Web: www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/
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