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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Zielabweichungsverfahren durchführen

Durch das Zielabweichungsverfahren können öffentliche Stellen und private Bauherren mit Ihrem Vorhaben von der geplanten Raumordnung abweichen.  


Beschreibung

Zielabweichungsverfahren ist ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm oder der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird.



Zuständigkeit

Für die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder einem Ziel eines regionalen Raumordnungsplans wenden Sie sich an die oberen Landesplanungsbehörden

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) beziehungsweise
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße).

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 


Planungsgemeinschaft Trier
Deworastraße 8
54290 Trier

Tel.: 0651 4601-0
Fax: 0651 4601-218
E-Mail: plg.trier@sgdnord.rlp.de
Web: www.plg-region-trier.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt