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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.
Beschreibung
Kurztext
Fristen
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- beim Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
- beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls das Einkommen Ihres Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
Welche Fristen muss ich beachten?
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
verwandte Vorgänge
- Fachapotheker aus EU/EWR/Schweiz Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
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- Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen
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