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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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Virtuelles Rathaus

Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung

Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.  


Beschreibung

Voraussetzung für die Förderung des Besuchs von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hier ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.

Kurztext



Fristen

  • deutscher Staatsbürger
  • ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
  • maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
  • beim Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
  • beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls das Einkommen Ihres Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen

Welche Fristen muss ich beachten?

BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.


Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)




Weitere Informationen

Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle übersenden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Antragsformulare BAföG

Elektronischer BaföG-Antrag

Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Ausbildungsförderung für den Besuch von Abendrealschulen und Abendgymnasien können Sie nur für die Zeiten erhalten, in denen nicht gleichzeitig eine Berufstätigkeit vorgeschrieben ist.
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei).

Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt