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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Übernahme der Bestattungskosten
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
Beschreibung
Die Bestattung einer verstorbenen Person ist in Niedersachsen Pflicht.
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern
- und die Geschwister
Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht für die Bestattung zu sorgen.
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Kurztext
- ganzer Leistungstitel: Bestattungskosten Übernahme
- die Kosten für Bestattungen müssen Angehörige tragen
- dafür gibt es eine gesetzliche Rangfolge
- wenn ein Familienmitglied die Kosten tragen muss, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann es einen Antrag auf Kostenübernahme stellen
- zuständige Behörde: Landkreis, kreisfreie Stadt, große selbstständige Stadt
Fristen
Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.
Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Stelle kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Weitere Informationen
Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer beziehungsweise mittlerer Einkommen.
verwandte Vorgänge
- Bestattung Durchführung
- Erbvertrag Informationerteilung
- Testament Informationserteilung
- Todesbescheinigung ausstellen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb30@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2413
Fax: 06571 14-42413
E-Mail: Jochen.Thiele@Bernkastel-Wittlich.de
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