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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

AIDS-Beratung

Sie brauchen Unterstützung und Hilfe im Umgang mit einer HIV. oder AIDS-Erkrankung? Dann stehen Ihnen die AIDS-Beratungsstellungen mit Ihrem Know-How zur Seite.  


Beschreibung

AIDS-Beratung wird in Rheinland-Pfalz von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.

Themen der Beratung können zum Beispiel sein:

  • der HIV-Test,
  • Infektionsrisiken,
  • Infektionsschutz  
  • Infektionsängste.

Darüber hinaus informiert die AIDS-Beratung umfassend zur HIV-Infektion und zur Aids Erkrankung. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die AIDS-Hilfen bieten auch E-Mail-Beratung an. Die rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen halten darüber hinaus ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit HIV und ihre Angehörigen vor. 

Kurztext

Angebote zu telefonischen und persönlichen AIDS-Beratung von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen in Rheinland-Pfalz; HIV-Testangebot der Gesundheitsämter.



Zuständigkeit

Im Telefonbuch finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen.

Die bundesweiten anonymen Beratungsangebote der AIDS-Hilfen erreichen Sie unter der Rufnummer 0180 33 19411. Das Beratungstelefon der BZgA erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 555 444. 

Über die Internetseite der AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V. finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zu den Angeboten der rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen.

AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V.



Fristen

Die AIDS-Beratung der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen ist in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. 



Kosten

Für die AIDS-Beratung fallen keine Kosten an.




Rechtsgrundlage

§ 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)




Weitere Informationen

Bei einer AIDS- sowie HIV-Erkrankung besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldungspflicht an das Robert-Koch-Institut, um Daten zur Epidemie-Verlauf zu erhalten. Es besteht jedoch keine namentliche Meldepflicht. Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test vornehmen zu lassen. 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V

Unterstützende Institutionen

Grundlegende Informationen zum Thema HIV/Aids finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf der "Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V".




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit


Tel.: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Herr Edwin Berg Vcard herunterladen

Tel.: 06531 500628
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Edwin.Berg@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: GA BKS
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Frau Simone van Bellen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2464
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Simone.vanBellen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: G 14
 


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